§ 1 Allgemeines/Geltung
(1) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden, die die AVD CNC-Blechverarbeitung GmbH nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn AVD ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluß
(1) Vertragsangebote der AVD sind freibleibend.
(2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung der AVD maßgebend.
(3) Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich AVD auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Kunden widersprechen.
(4) Teillieferungen sind zulässig.
(5) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zurückgenommen, wenn AVD kraft zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet ist. Die Bestellungen sind ohne Abzüge per Vorkasse fällig. Zahlungen können per Paypal oder per Banküberweisung erfolgen. Nach Zahlungseingang erfolgt die Fertigung der Bestellung. Die Rechnung liegt der Bestellung bei. Zahlung auf Rechnung ist nicht möglich.
(2) Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als zwei Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung von AVD zu vertreten ist, kann AVD den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die von AVD zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 40 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Berücksichtigt AVD Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
(4) Erfolgt innerhalb von 1 Woche ab Bestellung keine Zahlung tritt AVD vom Vertrag zurück. Der Kunde erhält eine Stornierung.

§ 4 Aufrechnung und Zurückhaltung
Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 5 Lieferfrist
Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Kunde seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von AVD liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Kunden veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) AVD behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
(2) AVD ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7 Gewährleistung
(1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem AVD unverzüglich Anzeige zu machen.
Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
(2) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch AVD.

§ 8 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

§ 9 Erfüllungsort/Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz der AVD.
(2) Gerichtsstand ist der für den Firmensitz der AVD zuständige Gerichtsort. Die AVD ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.

Bearbeitungsstand: 16.08.2016